Label-Erneuerung

Nach fünfJahren müssen die Gemeinden ihr Label erneuern, um es zu behalten. Hierzu findet ein Treffen mit der oder dem kantonalen Verantwortlichen statt, um die verschiedenen umgesetzten Massnahmen zu evaluieren und die auszubauenden Bereiche festzulegen. 

  1.  Ankündigung der Erneuerung
  • Kontaktaufnahme der·de kantonalen Verantwortlichen, um die Gemeinde über die Erneuerungsfrist zu informieren
  • Stellungnahme der Gemeinde über den Wunsch einer Label-Erneuerung

 

  1. Evaluation des Labeling-Verfahrens
  • Treffen zwischen der Gemeinde und der kantonalen Stelle, um die Bilanz zu evaluieren und zu aktualisieren
  • Festlegung der Ziele und des Zeitplans für die Erneuerung
  • Übermittlung der nötigen Dokumente für die Erneuerung 

 

  1. Erfassung des Ist-Zustands und Analyse

  • Aktualisierung der bereits ausgewerteten Massnahmen und Erstellen des Inventars der neu existierenden Massnahmen durch die Gemeinde
  • Anpassung der Datenerfassung gemäss Informationen der·des kantonalen Verantwortlichen
  • Evaluation der Massnahmen und Treffen mit der Gemeinde
  • Zum Erstellen des Inventars können sich die Gemeinden am Massnahmenkatalog der Website orientieren.

 

  1. Fertigstellung
  • Übergabe einer Schlussbilanz durch die Gemeinde
  • Auswertung der Bilanz und Zuweisung der Sterne (je nach Kanton erfolgt die Auswertung der Bilanz und die Zuweisung der Sterne durch ein Label-Komitee) 

 

  1. Erneuerung
  • Versand eines Schreibens zur Bestätigung der Bilanz sowie der Charta an die Gemeindeverwaltung
  • Label-Verleihung, Information der Medien, Aufschaltung der Bilanz auf den Websites des Labels und der Gemeinde

 

 

 

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