Tempo 20-, 30- und 50-Zonen
Das Modell 50/30 km/h des bfu unterscheidet im innerörtlichen Strassennetz zwischen verkehrsorientierten Strassen (50 km/h) und siedlungsorientierten Strassen (30 km/h). Auf ersteren erlaubt die Gestaltung der Strasse das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, mit Massnahmen, welche die Sicherheit des Langsamverkehrs (Fussgänger und Velofahrer) garantieren, z. B. separate Verkehrsführungen. Auf Tempo 30-Abschnitten wird der Verkehr durch bestimmte Elemente moderiert (Eingangstor, versetzte Parkfelder, Rechtsvortritt, Strassenmarkierung 30).
Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung (Vertikal-, Horizontalversatz) sollen nur dann zur Anwendung kommen, wenn das Erscheinungsbild einen niedrigen Einhaltegrad der Geschwindigkeitsbeschränkung vermuten lässt oder Sicherheitsdefizite (Unfälle) vorhanden sind.
Beteiligung der Gemeinde
Die Einführung einer Tempo 30-Zone bedarf einer Expertise. Eine aktive Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ist empfehlenswert.
Kontakt und Informationen
Allgemein
Bureau de prévention des accidents (bpa)
E-Mail-Adresse -
Website - http://www.bpa.ch
Allgemein
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
E-Mail-Adresse -
Website - http://www.bfu.ch
Gemeinden, die die Maßnahme umgesetzt haben
Jura CornolRossemaisonCourtételle
Waadt EcublensLe VaudSt-SulpiceLausanneLe Mont-sur-LausanneBussignyYverdon-les-bains
Wallis ChippisSionAnniviersBrig-GlisChamosonContheyCollombey-MurazSierreGrimisuatHérémenceIcogneLensLeukerbadMartignyMontheyNendazPort-ValaisSaxonVétrozNoble-Contrée VispVisperterminenVouvryRiddesFullyChalaisLeukSavièseFiesch