Tempo 20-, 30- und 50-Zonen

Crédit Photo / Pedibus
Öffentlicher Raum und Infrastruktur
Alle Zielgruppen
Mobilität, Sicherheit

Das Modell 50/30 km/h des bfu unterscheidet im innerörtlichen Strassennetz zwischen verkehrsorientierten Strassen (50 km/h) und siedlungsorientierten Strassen (30 km/h). Auf ersteren erlaubt die Gestaltung der Strasse das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, mit Massnahmen, welche die Sicherheit des Langsamverkehrs (Fussgänger und Velofahrer) garantieren, z. B. separate Verkehrsführungen. Auf Tempo 30-Abschnitten wird der Verkehr durch bestimmte Elemente moderiert (Eingangstor, versetzte Parkfelder, Rechtsvortritt, Strassenmarkierung 30).

Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung (Vertikal-, Horizontalversatz) sollen nur dann zur Anwendung kommen, wenn das Erscheinungsbild einen niedrigen Einhaltegrad der Geschwindigkeitsbeschränkung vermuten lässt oder Sicherheitsdefizite (Unfälle) vorhanden sind.

Beteiligung der Gemeinde

Die Einführung einer Tempo 30-Zone bedarf einer Expertise. Eine aktive Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ist empfehlenswert.

Kontakt und Informationen

Allgemein

Bureau de prévention des accidents (bpa)

E-Mail-Adresse -

Website - http://www.bpa.ch

Allgemein

Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

E-Mail-Adresse -

Website - http://www.bfu.ch

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